Mietbedingungen Villa Stefanie
§ 1 Allgemeines
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und deren Inventar pfleglich zu behandeln und alle entstehenden Schäden zu ersetzen.
§ 2 Mietvertrag / Anzahl der Personen
Die Ferienwohnung darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Anzahl von Personen bewohnt werden.
§ 3 An- und Abreise
Unsere Ferienwohnungen stehen Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Ferienwohnungen bis 10:00 Uhr freizugeben.
§ 4 Mietpreis
Es ist nach Eingang Ihrer Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises fällig. Nach erfolgtem Eingang erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Urlaubsantritt fällig.
Der festgelegte Buchungszeitraum gilt jeweils für 7 Übernachtungen. Falls es weniger als 7 Übernachtungen sind, wird dies als Gruppe pro Person und Nacht berechnet.
Bitte achten Sie immer auf die Jahreszeiten, da die Mietpreise saisonabhänig sind.
Die Mindestaufenthaltsdauer sind drei Übernachtungen.
§ 5 Rücktritt
Bei kurzfristiger Absage sind folgende Stornogebühren fällig:
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45 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
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bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
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bis 20 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
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ab 7 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise muss der volle Mietpreis gezahlt werden.
Der Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die betreffende Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zur anderweitigen Vergebung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach § 5 errechneten Betrag zu zahlen.
§ 6 Lärmbelästigung
Das tägliche Leben geht weiter, auch während Ihres Aufenthaltes. Deshalb kann der Vermieter für eventuell auftretenden Alltagslärm keine Verantwortung übernehmen.
§ 7 Haustiere
Haustiere sind nicht gestattet.
§ 8 Rauchverbot
Es herrscht in den Ferienwohnungen absolutes Rauchverbot.
Sollte doch in der Ferienwohnungen geraucht werden, führt dies bei der Endreinigung zu erheblichen Mehraufwand und wird mit einer Zusatzkostenpauschale von 100,00 € dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 9 Verlust von Wohnungsschlüssel
Bei Verlust eines Haustür/ und oder Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 25,00 €.
§ 10 Generalreinigung
Nach Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung vom Vermieter oder einem Beauftragtem besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung (Besenreinheit), ist für eine Generalreinigung zusätzlich 150,00 € zu zahlen.
§ 11 Wohnungsansicht
Der Vermieter ist berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, die Wohnung bei Bedarf zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechts unwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der
gewollten Regelung am nächsten kommt.
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